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Ausblick: EnEV 2016 und dann?

Während für Neubauten spätestens ab dem 01.01.2016 deutlich verschärfte Regelungen bezüglich des Jahresprimärenergiebedarfs gelten, verändert die Novelle der Energieverordnung 2014 die Werte für Altbauten nicht. Stattdessen sind die Werte der EnEV 2009 einzuhalten, wenn ein Altbau modernisiert wird. Die Energieeinsparverordnung tritt in Kraft, sobald im Zuge der Renovierung von Altbauten

  • Bauteile ersetzt,
  • erstmalig eingebaut,
  • Vor- oder Innenfenster verbaut oder
  • die Verglasungen ersetzt werden.

Handelt es sich bei dem Gebäude um ein Wohngebäude, gilt folgender Wert:

  • Fenster: Uw Grenzwert 1,3 W/m²K

Für Altbauten, die nicht für Wohnzwecke gedacht sind und deren durchschnittliche Heiztemperatur die 19 Grad nicht übersteigt, gilt der folgende Wert:

  • Fenster: Uw Grenzwert 1,9 W/m²K

Die nächste Überarbeitung der Energieeinsparungsverordnung kommt bestimmt – das gilt auch nach der EnEV 2016. In Vorbereitung ist bereits die EnEV 2017. Die schrittweise Verschärfung geht weiter, bis dann ab 2021 ein einheitlicher Niedrigstenergiegebäudestandard verbindlich in der gesamten Europäischen Union gelten soll.

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